Wirtschaftsmediation
Ich verstehe unter Mediation einen außergerichtlichen nach bestimmten
Regeln ablaufenden Vorgang. Die betroffene Parteien unternehmen freiwillig und
in ihrer eigenen Verantwortlichkeit, unter Mitwirkung und Anleitung von einem
oder mehreren Mediatoren, den Versuch, für ihre Auseinandersetzung einen
für alle Parteien annehmbaren Vergleich zu finden. Dieser soll es ihnen
ermöglichen, eine für sie verbindliche Vereinbarung zu schließen.
Für
eine Mediation ergeben sich folgende Voraussetzungen für die Parteien
- Freiwilligkeit
- Akzeptanz
- Offenheit
- Verantwortungsübernahme für das Ergebnis
Mediation ist nur dann ein geeigneter Weg, wenn alle Konfliktbeteiligten dieses
Verfahren wollen!
Der Mediator ist für den Prozess verantwortlich,
nicht für das Ergebnis. Somit achtet er darauf wie verhandelt wird, darf
aber keinerlei Partei ergreifen. Worüber verhandelt wird und wie das Ergebnis
aussieht, entscheiden die Konfliktparteien.
Der Mediator hat keine Entscheidungsgewalt. Nur die Parteien entscheiden über
Durchführung, Fortführung, Änderung, Abbruch und Einigung.
Eine der wichtigsten Aufgaben des Mediators ist, die Kommunikation zwischen
den Parteien in Gang zu bringen und zu erhalten. Durch Kommunikation lässt
sich ein gemeinsames Ziel erreichen.
Wann kann Wirtschaftsmediation sinnvoll
sein?
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